Erklärung zum Lieferkettengesetz
Wie wir unsere Sorgfaltspflichten gegenüber unseren Partnerwerken wahrnehmen.
Fassung September 2026 · DEDESO GmbH
Unsere Betroffenheit
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu ermitteln, zu vermeiden und darüber zu berichten.
Die DEDESO GmbH unterschreitet die Schwellenwerte des § 1 LkSG und ist nicht unmittelbar verpflichtet. Als Zulieferer sind wir jedoch Teil der Lieferkette unserer Kunden, von denen viele dem Gesetz unterliegen. Wir erfüllen die daraus abgeleiteten Anforderungen und stellen die benötigten Nachweise bereit.
Diese Erklärung beschreibt, wie wir unsere Sorgfaltspflichten gegenüber unseren Partnerwerken wahrnehmen.
Unsere Grundsätze
Wir lehnen Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und die Behinderung von Koalitionsfreiheit ausnahmslos ab. Von unseren Partnerwerken erwarten wir die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, der geltenden Arbeitsschutzvorschriften und der Umweltauflagen des jeweiligen Landes.
Diese Erwartungen sind in unserem Code of Conduct niedergelegt, der Bestandteil unserer Lieferantenvereinbarungen ist.
Wir zahlen und erwarten Entgelte, die mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn des Produktionslandes entsprechen, und dulden keine Vertragsgestaltungen, die diesen Anspruch umgehen.
Wie wir das umsetzen
Auditierung vor Vergabe: Wir vergeben Serienaufträge nur an Werke, die wir vorher bewertet haben. Die Bewertung umfasst neben technischer Eignung und Qualitätsfähigkeit auch Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und die Einhaltung lokaler Umweltauflagen.
Vor-Ort-Präsenz: Wir besuchen unsere Werke regelmäßig. Anders als bei rein dokumentenbasierten Prüfungen sehen wir Fertigung, Arbeitsplätze und Betriebsmittel unmittelbar.
Überschaubare Lieferkette: Wir arbeiten mit einer begrenzten Zahl langjähriger Partnerwerke. Diese Struktur ist die Voraussetzung dafür, dass Sorgfaltspflichten tatsächlich wahrgenommen werden können und nicht auf Erklärungen beschränkt bleiben.
Rückverfolgbarkeit: Für jedes gelieferte Bauteil ist das ausführende Werk dokumentiert. Auf Anforderung benennen wir es unseren Kunden.
Hinweise und Beschwerden
Hinweise auf Verstöße gegen die hier beschriebenen Grundsätze — in unserem Unternehmen oder bei einem unserer Partnerwerke — nehmen wir unter info@dedeso.com entgegen. Hinweise können auch anonym erfolgen.
Eingehende Hinweise prüfen wir und dokumentieren das Ergebnis. Hinweisgeber müssen keine Benachteiligung befürchten.
Bestätigt sich ein Verstoß, wirken wir auf Abstellung hin. Bleibt dies erfolglos, beenden wir die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Werk.
Auskünfte an Kunden
Kunden, die selbst dem LkSG unterliegen, stellen wir die zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten erforderlichen Auskünfte bereit. Dazu gehören Angaben zu Produktionsstandorten, eingesetzten Werkstoffen und deren Herkunft sowie unsere Lieferantenerklärungen.
Selbstauskünfte in kundenspezifischen Formaten und Plattformen bearbeiten wir im Rahmen des Zumutbaren. Angaben Dritter geben wir unverändert weiter; eine eigene Verifizierung schulden wir nicht.
Ergänzende Regelungen zu Stoffrecht, Konfliktmineralien und Lieferkette enthält § 13 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Weitere Rechtstexte